Sail & Dream GmbH – Reiseveranstalter
Stand: 18.12.2025
Diese AGB gelten für alle Segeltörns mit Kojencharter, bei denen die Sail & Dream GmbH als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB auftritt.
Ein Reisevertrag kommt ausschließlich mit schriftlicher Buchungsbestätigung und fristgerechtem Zahlungseingang zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Törnbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Segeln ist witterungs-, sicherheits- und revierabhängig.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Routen, Häfen, Tagesetappen oder Wetterbedingungen.
Leistungsänderungen aus nautischen oder sicherheitsrelevanten Gründen stellen keinen Reisemangel dar.
Die Yacht wird von einem professionellen Skipper geführt.
Der Skipper ist für die Sicherheit von Crew und Yacht verantwortlich. Seine Entscheidungen zu Route, Manövern, Hafenwahl und Ablauf sind verbindlich.
Sail & Dream setzt ausschließlich Skipper ein, die eigenständig tätig und gesetzlich unfallversichert sind (u. a. über die BG Verkehr). Dies dient der klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten.
Teilnehmende müssen körperlich in der Lage sein, sich selbstständig an Bord zu bewegen und schwimmen können. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 zahlende Gäste. Der Veranstalter kann den Törn bis 7 Tage vor Abfahrt absagen, wenn diese Zahl nicht erreicht wird.
20 % Anzahlung nach Buchungsbestätigung.
Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abfahrt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei Rücktritt gelten folgende pauschale Entschädigungen:
Bis 90 Tage: 20 %
89–45 Tage: 30 %
44–21 Tage: 50 %
20–8 Tage: 70 %
Ab 7 Tage / No-Show: 90 %
Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich. Ersatzteilnehmer können mit Zustimmung von Sail & Dream gestellt werden.
Ein Abbruch aus persönlichen Gründen (z. B. Seekrankheit, Angst, Konflikte) begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung gemäß § 651r BGB erfolgt über eine R+V-Kautionsversicherung. Ein Sicherungsschein wird ausgehändigt.
Es gilt deutsches Recht.